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Recycling & Rücknahmeservice

Wir sind nicht an der unentgeltlichen Abholung des Altgeräts lt. Fernabsatz gemäß § 17 Abs. 2 ElektroG verpflichtet, möchten Ihnen aber ein paar Hinweise zum Recycling Ihres Elektro Gerätes geben.

Maßnahmen der Abfallvermeidung sollten grundsätzlich Vorrang vor der Entsorgung haben. Ist Ihr Elektro-Altgerät in einem guten Zustand, sodass Sie es reparieren, spenden oder verkaufen können, dann sind dies gute Möglichkeiten zur Wiederverwendung.

Das abgebildete Symbol kennzeichnet Elektro- und Elektronikgeräte. Die „durchgestrichene Abfalltonne“ bedeutet: Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.


  • Cd steht für Cadmium
  • Hg steht für Quecksilber
  • Pb steht für Blei

Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Geräten die Akkumulatoren (Akkus) und/oder Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen:

Batterien und Akkumulatoren (Akkus) dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind für die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet.

Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufstelle, wo Sie diese erworben haben, in kommunalen Sammelstellen, im Handel oder auch per Post (mit ausreichender Frankierung) an die Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgeben.

Batterien und/oder Akkumulatoren (Akkus), die Schadstoffe enthalten, sind mit diesem oder einem ähnlichen Symbol, einer durchgekreuzten Mülltonne, gekennzeichnet.

Unter dem Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes.

 
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